Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, stehen Sie verständlicherweise erstmal unter Schock. Besonders, wenn dies Ihr erster Unfall ist. Sie fragen sich jetzt wahrscheinlich “Hilfe, was soll ich tun?”. Das wichtigste zuerst: bewahren Sie Ruhe und verfallen Sie nicht in Panik.
Befolgen Sie anschließend folgende Schritte:
- Unfallstelle absichern
Auch wenn Sie erstmal unter Schock stehen, sollten Sie hier richtig handeln. Bringen Sie nach Möglichkeit sich, Ihr Fahrzeug und Verletzte aus der Gefahrenzone. Ziehen Sie Ihre Warnweste an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie Ihr Warndreieck auf. Als Richtwert gilt hier:
- 50 Meter Entfernung in der Innenstadt
- 100 Meter Entfernung auf der Landstraße
- 200 Meter Entfernung auf der Autobahn
Wichtig: Beseitigen Sie keine Unfallspuren, solange der Unfall noch nicht aufgenommen wurde.
- Rettungskräfte verständigen
Sollte es Verletzte geben, leisten Sie erste Hilfe und verständigen Sie umgehend den Notruf unter der Nummer 112.
Beachten Sie dabei folgende Fragen:
- Wo befindet sich der Unfallort?
- Was genau ist passiert?
- Wie viele Personen sind beteiligt?
- Welche Verletzungen gibt es?
Die zuständige Leitstelle schaltet dann ggf. die Polizei und Feuerwehr ein.
- Unfallort und Fahrzeuge dokumentieren
Nehmen Sie zunächst alle wichtigen Informationen auf. Dazu gehören:
- Die Personalien und Kontaktdaten des Fahrzeughalters (falls der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, unbedingt auch dessen Personalien aufnehmen)
- Amtliches Kennzeichen
- Versicherung und Versicherungsnummer
- Ort und Zeit des Unfalls
- Name, Anschrift und Kontaktdaten von möglichen Unfallzeugen
Zudem sollten Sie Beweisfotos schießen. Dabei sollten Sie folgende Punkte aufnehmen:
- Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen (Übersichts- sowie Detailfotos)
- Spuren des Unfalls (z.B. Bremsspuren auf der Straße, Beschädigungen an Sachgegenständen)
- Unfallort – wenn möglich aus verschiedenen Perspektiven
- Papiere des Unfallgegners (v.a. wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs ist)
Des weiteren empfiehlt es sich, einen Unfallbericht auszufüllen. Dieser gehört in jedes Handschuhfach. Exemplare zum Ausdrucken finden Sie z.B. auf der Homepage des ADAC: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/
Wichtig hier zu wissen: Machen Sie keine Schuldeingeständnisse vor Ort – weder mündlich, noch schriftlich. Dies kann gegen den Vertrag Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung verstoßen und somit Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Der Unfallbericht sollte daher nur eine Hilfestellung zur vollständigen Datenaufnahme sein!
Wann sollten Sie die Polizei verständigen?
Die Polizei sollte verständigt werden, wenn…
- Sie in einen schweren Unfall verwickelt sind, bei dem auch Personen zu Schaden gekommen sind.
- ein Unfallbeteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
- schwere Sachschäden entstanden sind.
- Sie den Unfall mit einem Firmen- oder Mietwagen hatten.
- der Unfallgegner ausländischer Herkunft ist.
- die Schuldfrage ungeklärt ist, ein Beteiligter Fahrerflucht begangen hat oder es zu Streit kommt.
Beachten Sie: die Polizei klärt nicht, wer für den Schaden aufkommen muss, lediglich wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
Sollten bei dem Unfall nur kleine Schäden entstanden sein, müssen Sie nicht zwangsläufig die Polizei rufen.
- Den Unfall der Versicherung melden
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung zu melden.
Sie sind Unfallverursacher: dann sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung abstimmen. Diese kümmert sich in der Regel um das weitere Vorgehen.
Sie sind Unfallgeschädigter: informieren Sie erst Ihre Versicherung und dann die des Unfallverursachers. Die Versicherung des Verursachers wird in der Regel alle weiteren Schritte einleiten.
Hier sollten Sie auf jeden Fall einen unabhängigen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen. Denn die Versicherung der Gegenpartei wird versuchen, den Schaden so niedrig wie möglich zu bewerten. Ein unabhängiger Gutachter hingegen bewertet den Schaden neutral und handelt immer in Ihrem Interesse.
Kontaktieren Sie mich, gerne erstelle ich Ihnen ein Gutachten, das Ihre Ansprüche sichert.