Haftpflicht vs. Kaskoschaden -Was ist der Unterschied?

Sie sind in einen Schadensfall verwickelt? Dann sollten Sie zunächst klären, um welche Schadensart es sich handelt: Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Wie unterscheiden sich diese zwei Schadensarten?

Viele Fahrzeugschäden sind auf den ersten Blick nicht so leicht abzugrenzen. Der wesentliche Unterschied liegt in der Schuldfrage: ist der Schaden selbst- oder fremdverursacht?

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie den Schaden entweder selbst verursacht haben, oder Opfer eines versicherten Ereignisses, wie Diebstahl, Wild- oder Brandschaden, Naturgewalten oder Glasbruch sind. 
Ein Haftpflichtschaden hingegen beruht auf fremdverschulden. Hier sind Sie der Geschädigte.

Welches Recht habe ich jeweils?

Bei einem Kaskoschaden haben Sie je nach Versicherungsleistung (Voll- oder Teilkasko) Anspruch auf Schadensersatz. Abhängig von Ihrer Versicherung, fällt hier gegebenenfalls noch eine Selbstbeteiligung an. Bei einem Kaskoschaden hat Ihre Versicherung das Recht ihren eigenen Gutachter zu beauftragen. 

Bei einem Haftpflichtschaden muss die Versicherung des Unfallverursachers für die Schäden und ggf. anfallende Kosten (z.B. für einen Gutachter oder Rechtsanwalt) aufkommen. Wichtig zu wissen: bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. 

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